Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über versicherungstechnische Fragen, die Ihnen schnell helfen sollen, anstehende Unklarheiten oder Probleme richtig zu lösen.

Sie können uns telefonisch, per Fax oder e-mail erreichen:

Tel:  0611 - 39639 - 0
Fax: 0611 - 301893
e-mail: info@a-lease.de


Versicherungsumfang
Für das Leasingfahrzeug muß eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von maximal Euro 500,00 abgeschlossen werden. Eine Maschine, EDV-Anlage etc. muss im Rahmen der Geschäftsversicherung mitversichert werden. Diese muss folgende Gefahren einschliessen: Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Elektronik-, Leitungswasser- und Sturmversicherung.

Versicherungswechsel
Sollten Sie Ihre Versicherung wechseln, teilen Sie uns dies bitte mit. Hier reicht ein kurzes Telefonat. Sie erhalten von uns einen neuen Antrag auf Ausstellung eines Sicherungsscheins (Sicherungsbestätigung für Leasinggesellschaften) mit der Bitte, diesen unterzeichnet und mit Angabe Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft an uns zurück zu senden.

Versicherung über einen Dritten
Gegen den Abschluß einer Vollkaskoversicherung über eine dritte Person - also nicht über unseren/-er Leasingnehmer/-in - haben wir grundsätzlich keine Einwände. Es ist jedoch erforderlich, hier eine entsprechende Zusatzvereinbarung abzuschließen, die von allen drei Parteien unterzeichnet wird.
Wenn also nicht Sie als unser/-e Leasingnehmer/-in, sondern ein Dritter die Versicherung für das Fahrzeug aus dem Leasingvertrag abgeschlossen hat, teilen Sie uns dies bitte kurzfristig mit. Wir übersenden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen.

Ruheversicherung
Bei einer vorübergehenden Stillegung des Fahrzeuges oder einer Abmeldung aus dem Straßenverkehr muss eine Ruheversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden.
Denken Sie also bitte unbedingt daran, eine Ruheversicherung zu beantragen, wenn das
Fahrzeug stillgelegt oder abgemeldet werden soll.

Unfall Kaskoschaden
Ein Unfall / Kaskoschaden ist Ihrer Versicherungsgesellschaft zeitnah zu melden. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß in einer Vertragswerkstatt zu reparieren. Sobald Ihnen die Schadennummer vorliegt, teilen Sie uns diese mit. Die Freigabeerklärung geht dann an Ihre Versicherungsgesellschaft.

Unfall Haftpflichtschaden
Das verunfallte Fahrzeug ist ordnungsgemäß in einer Vertragswerkstatt zu reparieren. Die gegnerische Versicherung ist zu informieren, daß es sich bei dem Unfallfahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt. Teilen Sie uns - hier reicht ein Telefonat - den Namen des Unfallgegners, der Haftpflichtversicherung, wenn bekannt das Kfz.-Kennzeichen und die Schadennummer mit. Die Freigabeerklärung wird dann umgehend an die gegnerische Versicherung versandt.

Unfall Totalschaden
Hoffentlich ist Ihnen nichts passiert!
Bei einem Totalschaden können beide Parteien (Leasingnehmer und Leasinggesellschaft) den Leasingvertrag fristlos kündigen. Sie erhalten dann die Abrechnung Ihres Vertrages. Ein Totalschaden ist ggf. der Polizei und selbstverständlich umgehend Ihrer Versicherungsgesellschaft zu melden. Bitte informieren Sie uns kurzfristig über einen Totalschaden, übersenden uns eine Kopie der Schadensanzeige / des Gutachtens und teilen Sie uns bitte mit, wo sich das verunfallte Fahrzeug befindet. Wir versenden den Kfz.-Brief an die zuständige Zulassungsstelle, so daß Sie die Abmeldung vornehmen können und nicht weiterhin unnötig Steuern und Versicherung zu zahlen haben.

Diebstahl
Sollte Ihnen dies passieren, übersenden Sie uns eine Kopie des polizeilichen Protokolls. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft!
Beide Vertragsparteien (Leasinggesellschaft und Leasingnehmer) können bei einem Diebstahl den Leasingvertrag fristlos kündigen. Sie erhalten dann die Abrechnung Ihres Leasingvertrages. Wir versenden den Kfz.-Brief an die zuständige Zulassungsstelle, so daß das Fahrzeug abgemeldet werden kann und Sie nicht unnötig Steuern und Versicherung zahlen.

Wir möchten Ihnen nahe legen, kooperativ mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zusammen zu arbeiten, um eine schnelle Bearbeitung des Schadenfalls zu gewährleisten.
Erfahrungsgemäß zieht sich die Abwicklung eines Diebstahlschadens in die Länge. Hier entstehen dann nur unnötige Kosten (Zinsen).