| Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen
über versicherungstechnische Fragen, die Ihnen
schnell helfen sollen, anstehende Unklarheiten oder
Probleme richtig zu lösen. |
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Sie können uns telefonisch,
per Fax oder e-mail erreichen:
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Tel: 0611 - 39639 - 0
Fax: 0611 - 301893
e-mail: info@a-lease.de
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Versicherungsumfang
Für das Leasingfahrzeug
muß eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung
von maximal Euro 500,00 abgeschlossen werden. Eine Maschine,
EDV-Anlage etc. muss im Rahmen der Geschäftsversicherung
mitversichert werden. Diese muss folgende Gefahren einschliessen:
Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Elektronik-, Leitungswasser-
und Sturmversicherung.
Versicherungswechsel
Sollten Sie Ihre Versicherung
wechseln, teilen Sie uns dies bitte mit. Hier reicht
ein kurzes Telefonat. Sie erhalten von uns einen neuen
Antrag auf Ausstellung eines Sicherungsscheins (Sicherungsbestätigung
für Leasinggesellschaften) mit der Bitte, diesen
unterzeichnet und mit Angabe Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft
an uns zurück zu senden.
Versicherung
über einen Dritten
Gegen den Abschluß einer
Vollkaskoversicherung über eine dritte Person -
also nicht über unseren/-er Leasingnehmer/-in -
haben wir grundsätzlich keine Einwände. Es
ist jedoch erforderlich, hier eine entsprechende Zusatzvereinbarung
abzuschließen, die von allen drei Parteien unterzeichnet
wird.
Wenn also nicht Sie als unser/-e Leasingnehmer/-in,
sondern ein Dritter die Versicherung für das Fahrzeug
aus dem Leasingvertrag abgeschlossen hat, teilen Sie
uns dies bitte kurzfristig mit. Wir übersenden
Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen.
Ruheversicherung
Bei einer vorübergehenden Stillegung
des Fahrzeuges oder einer Abmeldung aus dem Straßenverkehr
muss eine Ruheversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen
werden.
Denken Sie also bitte unbedingt daran, eine Ruheversicherung
zu beantragen, wenn das
Fahrzeug stillgelegt oder abgemeldet werden soll.
Unfall
Kaskoschaden
Ein Unfall / Kaskoschaden ist Ihrer
Versicherungsgesellschaft zeitnah zu melden. Das Fahrzeug
ist ordnungsgemäß in einer Vertragswerkstatt
zu reparieren. Sobald Ihnen die Schadennummer vorliegt,
teilen Sie uns diese mit. Die Freigabeerklärung
geht dann an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Unfall
Haftpflichtschaden
Das verunfallte Fahrzeug ist ordnungsgemäß
in einer Vertragswerkstatt zu reparieren. Die gegnerische
Versicherung ist zu informieren, daß es sich bei
dem Unfallfahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt. Teilen
Sie uns - hier reicht ein Telefonat - den Namen des
Unfallgegners, der Haftpflichtversicherung, wenn bekannt
das Kfz.-Kennzeichen und die Schadennummer mit. Die
Freigabeerklärung wird dann umgehend an die gegnerische
Versicherung versandt.
Unfall
Totalschaden
Hoffentlich ist Ihnen nichts passiert!
Bei einem Totalschaden können beide Parteien (Leasingnehmer
und Leasinggesellschaft) den Leasingvertrag fristlos
kündigen. Sie erhalten dann die Abrechnung Ihres
Vertrages. Ein Totalschaden ist ggf. der Polizei und
selbstverständlich umgehend Ihrer Versicherungsgesellschaft
zu melden. Bitte informieren Sie uns kurzfristig über
einen Totalschaden, übersenden uns eine Kopie der
Schadensanzeige / des Gutachtens und teilen Sie uns
bitte mit, wo sich das verunfallte Fahrzeug befindet.
Wir versenden den Kfz.-Brief an die zuständige
Zulassungsstelle, so daß Sie die Abmeldung vornehmen
können und nicht weiterhin unnötig Steuern
und Versicherung zu zahlen haben.
Diebstahl
Sollte Ihnen dies passieren, übersenden
Sie uns eine Kopie des polizeilichen Protokolls. Informieren
Sie Ihre Versicherungsgesellschaft!
Beide Vertragsparteien (Leasinggesellschaft und Leasingnehmer)
können bei einem Diebstahl den Leasingvertrag fristlos
kündigen. Sie erhalten dann die Abrechnung Ihres
Leasingvertrages. Wir versenden den Kfz.-Brief an die
zuständige Zulassungsstelle, so daß das Fahrzeug
abgemeldet werden kann und Sie nicht unnötig Steuern
und Versicherung zahlen.
Wir möchten Ihnen nahe legen, kooperativ
mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zusammen zu arbeiten,
um eine schnelle Bearbeitung des Schadenfalls zu gewährleisten.
Erfahrungsgemäß zieht sich die Abwicklung
eines Diebstahlschadens in die Länge. Hier entstehen
dann nur unnötige Kosten (Zinsen).
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